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Sonderlinie „Unwetterhilfen"
icon.crdate11.07.2024
Unwetterhilfen
Starkregen und Überschwemmungen haben in den letzten Wochen und Monaten in Baden-Württemberg lokal große Schäden verursacht.
Das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert darüber, dass kurzfristig eine Sonderlinie „Unwetterhilfe“ aufgesetzt werden soll. Grundlage für eine Förderung ist die Ausschreibung zum ELR-Jahresprogramm 2024 vom 26. Mai 2023.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
· Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Modernisierung eingestuft und können daher mit den entsprechenden Fördersätzen und Maximalsummen gefördert werden.
· Ersatzbeschaffungen z.B. des Hausrates sind nicht förderfähig.
· Versicherungsleistungen werden als Eigenmittel in der Finanzierung eingestuft und haben somit keine Auswirkungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die voraussichtliche Höhe muss im Finanzierungsplan angegeben wer-
den. Liegt bei Schlussabrechnung ggf. eine Überfinanzierung vor, wird der Zuschuss gekürzt.
· Der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Beseitigung von Schäden aus höherer Gewalt ist rechtlich geregelt (VV Nr. 1.2 S. 3 zu § 44 LHO). Damit ist der Vorhabenbeginn ab Eintritt des Schadenereignisses unschädlich für die Gewährung einer Zuwendung.
Sofern Sie ab dem 30. Mai 2024 von Unwettern mit Starkregenfällen und Hochwasser erheblich betroffen waren und Ihre Maßnahme „ELR-konform“ ist, teilen Sie uns dies bitte bis zum 9. August 2024 mit.
Herrn Bürgermeister Dieterich, Tel.: 07953 884 10, E.-Mail michael.dieterich(@)blaufelden.de oder Frau Rebecca Utz Tel.: 07953 884 11, E-Mail: rebecca.utz(@)blaufelden.de
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen zum ELR Jahresprogramm finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/