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Außenansicht des Rathauses Blaufelden
Blaufelden
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Aus dem Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. Oktober 2016

icon.crdate02.11.2016

Bürgerfragestunde Breitbandausbau:

Stand der Planung Herr Sebastian Glemser, wohnhaft in Wiesenbach, richtete die Frage an die Verwaltung, wie beim Breitbandausbau der Stand der Planung ist. Wurden bereits Verhandlungen mit Betreibern geführt, die ein Glasfaserkabel in ein Leerrohr einziehen könnten? Bürgermeisterin Weber antwortete hierauf, dass der Anschluss wie geplant im Herbst 2017 stattfinden kann. Die Feinplanung ist fertig. Das Antragsverfahren läuft. Mit den Arbeiten kann Stand heute im Frühjahr 2017 begonnen werden. Mit Betreibern darf erst verhandelt werden, wenn das Antragsverfahren abgeschlossen ist. Zudem wird, sobald eine Baumaßnahme erfolgt, geprüft, ob es wirtschaftlich ist, ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel mit zu verlegen.

Wahlen in der Einsatzabteilung Herrentierbach

Die Bestellung von Herrn Ulrich Dieroff zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herrentierbach endet am 30. November 2016. Ebenfalls am 30. November 2016 endet die Bestellung von Herrn Michael Reinhardt zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Herrentierbach. Die Angehörigen der Einsatzabteilung Herrentierbach führten am 30. September 2016 Neuwahlen durch. Herr Ulrich Dieroff wurde für weitere fünf Jahre zum Abteilungskommandanten gewählt. Herr Michael Reinhardt kandidierte nicht mehr für den Stellvertreter-Posten. Zum neuen stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde Herr Sven Jüttner gewählt. Nach den Bestimmungen der Feuerwehrsatzung sowie des Feuerwehrgesetzes bedurften diese Wahlen der Zustimmung des Gemeinderates. Der Gemeinderat bestätigte die Wahlen einstimmig.

Präsentation Planungsstand Dorfzentrum Wiesenbach

Bürgermeisterin Weber informierte das Gremium darüber, dass die Verhandlungen über den Erwerb des zwischen der Brettheimer Straße und der Gutenbergstraße gelegenen Baugrundstückes abgeschlossen sind. Die Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, den Zuwendungsrichtlinien Feuerwehrwesen und dem Ausgleichstock werden rechtzeitig beantragt. Bürgermeisterin Weber hofft auf eine Bewilligung der Zuwendungen. Die Gemeinde Blaufelden ist dringend auf die Fördergelder angewiesen, um das Projekt realisieren zu können. Architekt und Gemeinderat Klaus Pries stellte die vorläufige Planung vor. Außer dem Dorfzentrum sind nach derzeitigem Planungsstand noch fünf Bauplätze auf dem Areal möglich. Die Zufahrt zum Feuerwehrmagazin erfolgt von der Brettheimer Straße her. Der Zugang zum Kindergarten befindet sich in der Gutenbergstraße. Im Erdgeschoss sind für die Einsatzabteilung Wiesenbach eine Fahrzeugbox, ein Mannschaftraum, ein Lagerraum sowie die nach Geschlechtern getrennten Umkleideräume, Toiletten und Duschen vorgesehen. Darüber hinaus ist im Erdgeschoss eine WC-Anlage für die Räume im Obergeschoss geplant. Das Gelände steigt an, sodass die Räume im Obergeschoss einen ebenerdigen Zugang haben. Im Obergeschoss sollen der Kindergarten, ein Mehrzweckraum und ein Jugendraum untergebracht werden. An den Jugendraum ist eine WC-Anlage angegliedert. Zum Mehrzweckraum gehören eine Küche sowie ein Stuhllager und Umkleidemöglichkeiten für das Personal. Im Obergeschoss sollen außerdem die Ortschaftsverwaltung, ein Putzraum und ein Behinderten-WC untergebracht werden. Das Raumprogramm des Kindergartens umfasst einen Windfang, eine Garderobe, zwei Gruppenräume, ein Büro, eine WC-Anlage für die Kindergartenkinder und das Personal, ein Lager sowie eine Schmutzschleuse. Zu den Kosten führte Herr Pries aus, dass das neue Dorfzentrum rund 2,4 Millionen Euro kosten wird. Es handelt sich dabei um eine grobe Hochrechnung. Die Kosten muss Herr Architekt Pries noch genauer ermitteln. Auf die Frage von Gemeinderat Andreas Busch antwortete Bürgermeisterin Weber, dass die Realisierung des Dorfzentrums am bisherigen Standort in der Brettheimer Straße rund 3,6 Millionen Euro gekostet hätte. Auf den Hinweis von Gemeinderat Ralf Beyer erklärte Bürgermeisterin Weber, dass Gespräche mit den künftigen Nutzern des Dorfzentrums bezüglich der Planung bereits laufen. Ortswart Hans-Georg Stein kritisierte die Flachdachplanung. Flachdächer sind früher oder später undicht. Herr Pries hielt diesen Bedenken entgegen, dass die vorgesehene Umkehrdachdämmung im Gegensatz zur früheren Technik dicht ist. Auch Gemeinderat Werner Schieber war gegen ein Flachdach. Es wird früher oder später undicht sein. Zudem ist es nicht landschaftstypisch. Gemeinderat Roland Sacher gab zu bedenken, dass ein Flachdach kostengünstiger ist. Gemeinderat Hermann Kießecker war der Ansicht, dass ein Flachdach wie ein Fremdkörper wirkt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Entwidmung des Flurstücks Nummer 100 in der Engelhardshauser Straße in Wiesenbach

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass in der Engelhardshauser Straße in Wiesenbach der Weg mit der Flurstücksnummer 100 nicht mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt wird. Bei Entwidmung und Verkauf der Fläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert. Der Ortschaftsrat Wiesenbach stimmte der Entwidmung mehrheitlich zu. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Absicht besteht, den Weg mit der Flurstücksnummer 100 in der Engelhardshauser Straße in Wiesenbach zu entwidmen und zu verkaufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das nach § 7 Straßengesetz vorgesehene Entwidmungsverfahren durchzuführen.

Petition „Straßenbeleuchtung im Wohngebiet Badgarten-Burgstall in Blaufelden“

Bürgermeisterin Weber legte dem Gremium dar, dass Eigentümer eines Grundstückes in der Flyhöhe im Wohngebiet Badgarten-Burgstall in Blaufelden eine Petition einreichten. Es wurde der Wunsch geäußert, eine Erhöhung der Sicherheit mittels durchgängiger nächtlicher Straßenbeleuchtung zu erreichen. In Blaufelden wird die Straßenbeleuchtung zwischen 1 Uhr und 4.45 Uhr abgeschaltet. Lediglich in der Hauptstraße und in der Rudolf-Diesel-Straße brennt die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht durch. In den Teilorten brennen die Lampen bis 24 Uhr. Um 4.45 Uhr werden sie wieder angeschaltet. Ein Abschalten jeder 2. Lampe ist derzeit aus technischen Gründen in Blaufelden nicht möglich. Eine Rückfrage beim Polizeirevier Blaufelden hat ergeben, dass es im Wohngebiet Badgarten-Burgstall nicht vermehrt zu Einbrüchen gekommen ist. Gemeinderat Andreas Busch stellte den Antrag, dass die Straßenbeleuchtung in Blaufelden wie in den Teilorten bereits um 24 Uhr abgeschaltet wird. Gemeinderat Siegfried Weinmann war der Ansicht, dass es überflüssig ist, die Straßenbeleuchtung länger brennen zu lassen. Die meisten Einbrüche passieren tagsüber, wenn die Bewohner das Haus verlassen haben, um zur Arbeit zu gehen. Da das Thema „Straßenbeleuchtung“ erst am 29. Juli 2015 vom Gemeinderat behandelt wurde, vertrat Gemeinderat Roland Sacher die Meinung, dass die bisherige Regelung bis auf weiteres beibehalten werden sollte. Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber erging bei 12 Stimmen dafür, 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung folgender Beschluss: Die bisherigen Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung werden beibehalten.

Umsatzbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach erläuterte dem Gremium, dass durch das Steueränderungsgesetz 2015 die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, unter anderem der Gemeinden, grundlegend geändert wurde. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird § 2b UStG bezüglich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Kraft treten. Durch diese neue Vorschrift wird künftig die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts von der Körperschaftsteuer abgekoppelt. Bisher kommt eine Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand nur in Betracht, wenn diese im Rahmen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen erbracht wurden (§ 2 Absatz 3 UStG). Eine hoheitliche Tätigkeit schließt daher derzeit eine Umsatzbesteuerung aus. Auf der Grundlage des neuen § 2b UStG wird grundlegend zwischen „privatrechtlichem“ und „öffentlich-rechtlichem“ Handeln unterschieden werden. Der Regelungsmechanismus sieht vor, dass im Grundsatz dieselben Regeln gelten wie für Privatrechtssubjekte. Auch Gemeinden werden künftig zunächst als Unternehmer angesehen, wenn sie einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 22 UStG. Hiernach kann die Gemeinde bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem Finanzamt erklären, ob ab dem 1. Januar 2017 weiter zur seitherigen Rechtsanwendung optiert wird. Diese Erklärung ist maximal für die Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Spätestens ab dem 1. Januar 2021 ist § 2b UStG zwingend anzuwenden. Erfolgt keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt, ist die neue Rechtslage ab 2017 anzuwenden. Da der Gemeinderat in der Neuregelung keine Vorteile für die Gemeinde sah und der Ansicht war, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen und so lange wie möglich die bisherige Regelung in Anspruch zu nehmen, wurde einstimmig beschlossen: Vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs erklärt die Gemeinde Blaufelden, dass entsprechend § 27 Absatz 22 UStG neuer Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Absatz 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.  

Anbau an das Feuerwehrmagazin in Blaufelden für das DRK

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund sowie die Einsatzabteilung Blaufelden in der Schulstraße in Blaufelden unter einem Dach vereint untergebracht sind. Das Deutsche Rote Kreuz braucht dringend mehr Platz für Diensträume. Folgende Variante wurde zwischenzeitlich dem Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung Blaufelden vorgestellt und von diesem befürwortet: Der bisherige Mannschaftsraum wird künftig vom DRK genutzt. Für die Feuerwehr soll an das Magazin in Richtung Parkplatz ein kleiner Anbau erstellt werden, in dem der Mannschaftsraum untergebracht würde. Gleichzeitig könnten in diesem Bereich unter anderem die Mannschaftsumkleiden untergebracht werden. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf zirka 110.000 Euro. Derzeit bezahlt weder das DRK noch der ASB für die Nutzung der Räume Miete. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Maßnahme wie vorgeschlagen zu realisieren unter der Voraussetzung, dass sich die Kosten durch Mieteinnahmen spätestens nach 8 Jahren amortisieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, Verhandlungen mit den Mietern zu führen und danach gegebenenfalls die Baumaßnahme vorzubereiten.

Leerrohrverlegungen in der Landwehrstraße in Gammesfeld sowie zwischen Engelhardshausen und der Bundesstraße 290 beim Schuckhof

Als weiteren Schritt in Richtung schnelleres Internet hat die EnBW ODR der Gemeinde Blaufelden angeboten, in der Landwehrstraße in Gammesfeld ein Leerrohr für 58.825,98 Euro mit zu verlegen. Unter Berücksichtigung eines Zuschusses würden sich die Eigenmittel der Gemeinde auf 40.825,98 Euro belaufen. Wenn die Gemeinde Blaufelden die Leerrohrverlegung selbst machen würde, würden sich die Eigenmittel auf 51.950 Euro belaufen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die EnBW ODR zu beauftragen, in der Landwehrstraße in Gammesfeld ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel mit zu verlegen. Bautechniker Alfred Liebetanz wies darauf hin, dass derzeit die Straße zwischen Engelhardshausen und der Bundesstraße 290 beim Schuckhof ausgebaut wird. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist beabsichtigt, ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel zu verlegen. Die ausführende Straßenbaufirma, das Unternehmen Leonhard Weiss aus Satteldorf, hat angeboten, das Leerrohr für 47.622,60 Euro mit zu verlegen. In gleicher Höhe kann die Gemeinde Blaufelden einen Zuschuss erwarten, sodass die Leerrohrverlegung der Gemeinde letztendlich nichts kosten würde. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der Firma Leonhard Weiss den Auftrag zu erteilen, im Zuge der Straßenbaumaßnahme ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel mit zu verlegen.

Abrundungssatzung Billingsbach: Aufstellungsbeschluss

Die Firma Dehner Bienen aus Billingsbach bittet um die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Kochfeld in Billingsbach, um eine betriebliche Erweiterung zu ermöglichen. Der Ortschaftsrat Billingsbach sprach sich einstimmig für die Aufstellung dieser Satzung aus. Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Kochfeld in Billingsbach erging auf Antrag von Bürgermeisterin Weber folgender einstimmiger Beschluss: Im Bereich der Flurstücke Nummer 1004 und 1007, Gemarkung Billingsbach, wird nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt. Die Kosten für die Satzung und aller hierfür benötigten Untersuchungen trägt der Vorhabensträger. Das Kreisplanungsamt wird mit der Ausarbeitung der Planung beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Stellungnahme der Gemeinde Blaufelden zum Windpark „Brettenfeld“

Die EnBW Windkraft Projekte GmbH in Stuttgart plant, drei Windenergieanlagen bei Brettenfeld zu errichten und zu betreiben. Durch das Landratsamt Schwäbisch Hall wurde die Gemeinde Blaufelden aufgefordert, zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Stellung zu beziehen. Eine Anlage soll westlich der Bundesstraße 290 beim Schuckhof errichtet werden. Zwei Anlagen sind östlich der Bundesstraße 290 bei Engelhardshausen und dem Eichenhof geplant. Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber erging bei 2 Stimmenthaltungen (Gemeinderat Andreas Busch und Gemeinderat Alfred Vogt) folgender Beschluss: „Gegen die Errichtung und den Betrieb der drei geplanten Windenergieanlagen erhebt die Gemeinde Blaufelden Einwendungen. Durch die Realisierung des Windparks „Brettenfeld“ käme es zu einer Einkreisung von Blaufelden durch Windparks.“  

Vergabe Feuerwehrmagazin Gammesfeld

Von Architekt Martin Dill aus Gammesfeld und der Verwaltung wurden weitere Gewerke ausgeschrieben. Der Gemeinderat vergab diese Gewerke wie folgt:

Heizungsanlage Peter Haustechnik GmbH, Dürrwangen 23.426,82 Euro
Blitzschutz Walter Blitzschutztechnik, Rheinau-Freistett 3.697,68 Euro
Elektroinstallation Elektro Glenk, Gammesfeld 45.463,81 Euro
Photovoltaik Elektro Glenk, Gammesfeld 6.834,15 Euro
Trockenbauarbeiten K. R. Müller, Schrozberg 29.599,23 Euro
Stuck- und Putzarbeiten Karl Schmidt, Adelshofen 35.805,20 Euro
Estricharbeiten Michel, Wilburgstetten 10.327,53 Euro


Ausscheiden von Gemeinderat Gerhard Metzger aus dem Gemeinderat

Herr Gerhard Metzger wurde am 27. September 2004 erstmals als Gemeinderat verpflichtet. Er stellte den Antrag, aus persönlichen Gründen und weil er schon über 10 Jahre dem Gemeinderat angehörte, aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Ein Mitglied des Gemeinderats kann auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aus dem Gemeinderat ausscheiden, wenn der Gemeinderat diesen Grund anerkennt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. In der nichtöffentlichen Sitzung am 12. September 2016 beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Antrag von Herrn Metzger zu respektieren. Sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde mit Ablauf des 12. September 2016 beschlossen. Bürgermeisterin Weber gab diesen nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt.